Das Jahr 2025 war für Musiker:innen in Deutschland politisch, rechtlich und kulturell stark geprägt von Veränderungen. Zahlreiche Entscheidungen, Gerichtsurteile und Reformdebatten wirkten sich unmittelbar auf Berufspraxis, Ausbildung, Einkommen und gesellschaftliche Teilhabe aus – teils mit positiven Effekten, teils mit erheblichen Herausforderungen.
Umsatzsteuerbefreiung für Musikunterricht
Eine zentrale Rolle spielte die Reform des Jahressteuergesetzes, die zum Jahreswechsel 2024/2025 in Kraft trat. Ziel der Neuregelung war es, die umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsleistungen an europäische Vorgaben anzupassen. In der praktischen Umsetzung hat der Gesetzgeber jedoch Regelungen gewählt, die für viele Anbieter:innen von Bildungsleistungen weiterhin mit Unsicherheiten verbunden sind.
Mit der Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG wurde der Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung zum 1. Januar 2025 ausgeweitet, zugleich aber am bisherigen Bescheinigungsverfahren festgehalten. Zur Konkretisierung veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Oktober 2025 ein erläuterndes Schreiben, das für mehr Rechtssicherheit sorgen sollte.1 Ohne Anspruch auf Vollständigkeit lassen sich daraus für Musikschulen insbesondere folgende Punkte ableiten:
- Für Musikschulen, die bereits über eine entsprechende Landesbescheinigung verfügen, ändert sich die umsatzsteuerliche Situation nicht: Der Unterricht bleibt weiterhin umsatzsteuerfrei. Bei Neugründungen ist die Bescheinigung künftig bei der jeweils zuständigen Landesbehörde zu beantragen.
- Der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung wurde präzisiert und erweitert. Steuerfrei sind nun auch Angebote der musikalischen Früherziehung ab dem dritten Lebensjahr sowie pädagogisch konzipierter Unterricht für Erwachsene.
- Private Musikschulen – auch solche mit Gewinnerzielungsabsicht – werden rechtlich den öffentlichen Trägern gleichgestellt, sofern ihr Unterricht pädagogisch strukturiert ist und auf klar definierte Lernziele ausgerichtet ist. Voraussetzung bleibt jedoch die Beantragung einer entsprechenden Bescheinigung.
- Diese Grundsätze dürften grundsätzlich auch für selbständige Lehrkräfte gelten. Für sie ist eine Bescheinigung jedoch nicht zwingend erforderlich. Liegt keine Bescheinigung vor, prüft nach derzeitiger Auffassung das zuständige Finanzamt, ob die Leistungen unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen.
Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“
Weiterhin von großer Bedeutung ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“, das sowohl öffentliche als auch private Musikschulen betrifft. Es hat zur Folge, dass viele bislang freiberuflich tätige Honorarkräfte sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden müssten.2 Für die Träger:innen bedeutet dies erhebliche zusätzliche Kosten sowie einen erhöhten organisatorischen Aufwand.
Als Reaktion auf die Rückmeldungen zahlreicher Musiker:innen und Institutionen hat der Bundestag eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027 beschlossen. Diese Regelung verschafft zwar vorübergehend Entlastung, lässt die grundlegenden strukturellen Fragen zur Beschäftigungsform von Lehrkräften an Musikschulen jedoch weiterhin offen.
Die GEMA-Reform – Kontroverse Diskussion
Innerhalb der GEMA wurde im Mai 2025 ein weitreichender Reformvorschlag intensiv diskutiert. Zentrales Element war unter anderem die geplante Aufhebung der traditionellen Trennung zwischen „Ernster Musik“ (E-Musik) und „Unterhaltungsmusik“ (U-Musik). Die Vorlage verfehlte jedoch die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Der Reformvorschlag soll nun überarbeitet und im Jahr 2026 erneut zur Abstimmung gestellt werden.
Der Reformprozess der GEMA im Jahr 2025 hatte mehrere Ursachen und ist Ausdruck tiefgreifender Veränderungen in der Musikbranche. Die fortschreitende Digitalisierung sowie der dynamische Wandel von Verwertungs- und Distributionsformen setzen die bestehenden Strukturen zunehmend unter Druck. Neue Geschäftsmodelle, veränderte Hörgewohnheiten und ein wachsender internationaler Wettbewerb machen aus Sicht vieler Beteiligter eine grundlegende Anpassung der Organisation erforderlich.3
Gleichzeitig war die Reform in der Kritik, insbesondere wegen einer als unzureichend empfundenen Transparenz bei der Verteilung der Tantiemen. Zahlreiche Künstler:innen und Rechteinhaber:innen forderten nachvollziehbare, gerechte und zeitgemäße Verteilungsmechanismen. Darüber hinaus äußerten kulturpolitische Akteur:innen grundlegende Bedenken: So kritisierte der Deutsche Musikrat, dass mit der Reform ein bisher geltendes Primat der Ernsten Musik gegenüber der Unterhaltungsmusik aufgegeben würde.4 Auch aus dem Bereich der Kulturinstitutionen kam deutlicher Widerspruch. Der Präsident der Berliner Akademie der Künste sprach in diesem Zusammenhang von einer „Abwicklung der E-Musik“ und einer zunehmenden „Kommerzialisierung der GEMA“.5 Zu den weiteren prominenten Kritiker:innen zählten unter anderem der Vorsitzende des Deutschen Komponistenverbands, Moritz Eggert, der in einem öffentlichen Statement ein grundlegendes Umdenken innerhalb der GEMA forderte, sowie der Dirigent und Komponist Ekkehard Klemm, der zugleich Vizepräsident der Sächsischen Akademie der Künste ist.6
Deutsche Musikrat-Wahlen und kulturpolitische Vertretung
Ein zentrales kulturpolitisches Ereignis im Jahr 2025 war die Wahl des neuen Präsidiums des Deutschen Musikrats (DMR) im Oktober. Zur neuen Präsidentin wurde die Professorin Lydia Grün gewählt, die seit Ende 2025 an der Spitze des wichtigsten musikpolitischen Netzwerks Deutschlands steht. Mit Grün, einer erfahrenen Musikvermittlerin und Kulturmanagerin, übernimmt aus Sicht vieler Akteur:innen eine profilierte Stimme die Führung des Deutschen Musikrats – verbunden mit der Erwartung eines stärkeren Fokus auf Beteiligung, Diversität und die Anerkennung von Musiker:innen. Mit dem neuen Präsidium soll der DMR drängende Themen wie prekäre Beschäftigungsverhältnisse, die Finanzierung von Musikschulen sowie die stärkere Beteiligung junger Künstler:innen noch konsequenter adressieren. Erste inhaltliche Grundlagen wurden bereits in der vorhergehenden Arbeit gelegt. So empfahl der Deutsche Musikrat im Zusammenhang mit Förderprogrammen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Einführung angemessener Mindesthonorare, um prekären Vergütungsstrukturen entgegenzuwirken.7 In diesem Zusammenhang ist jedoch festzuhalten, dass es in Deutschland bislang keine gesetzlich festgelegten Mindesthonorare für alle freiberuflichen Musiker:innen gibt. Stattdessen existieren Honorarempfehlungen von Berufsverbänden und Gewerkschaften, die als Orientierung für eine faire Vergütung dienen sollen. Ungeachtet dieser Empfehlungen variieren die tatsächlich gezahlten Honorare nach wie vor stark – abhängig von Region, Veranstaltungsformat, Bekanntheitsgrad der Künstler:innen und individuellem Verhandlungsgeschick.
Sonstiges Geschehen
Musikschulförderung: Mehrere Bundesländer stellten im Jahr 2025 zusätzliche Fördermittel bereit, um negative Folgen rechtlicher Entwicklungen – etwa im Zusammenhang mit dem Herrenberg-Urteil – abzufedern. Beispielhaft ist hier Hessen zu nennen, wo im November eine neue Förderrichtlinie bekannt gegeben wurde. Diese orientiert sich künftig nicht mehr primär an quantitativen Kennzahlen wie Wochenstunden oder Schüler:innenzahlen, sondern an qualitativen Kriterien. Maßgeblich sind nun unter anderem die Ausgestaltung der Trägerschaft, die finanzielle und personelle Ausstattung, die innere Organisation, Kooperationen, Projektarbeit sowie die Qualität der Beschäftigungsstrukturen.
Fachkräftemangel: Am 25. November 2025 wurde in Berlin die aktuelle Untersuchung „MiKADO-Musik“ vorgestellt. Die Autor:innen machen unmissverständlich deutlich, wie ernst die Lage ist: Musikschulen steuern auf einen massiven Mangel an qualifizierten Lehrkräften zu. In der Folge drohen der Wegfall zahlreicher Unterrichtsangebote sowie eine nachhaltige Schwächung der musikalischen Bildungslandschaft.8 Politik und Verwaltung sind daher gefordert, geeignete Rahmenbedingungen zur Bekämpfung dieses Problems zu schaffen. Die Zukunft musikalischer Bildung entscheidet sich dabei nicht allein in Studien und Statistiken, sondern vor allem daran, welchen Stellenwert Musik in unserer Gesellschaft einnehmen soll – und welchen Wert wir ihr gemeinsam beimessen.
Wachstum der deutschen Musikindustrie: Die deutsche Musikindustrie setzte im ersten Halbjahr 2025 ihren Wachstumskurs fort. Getragen wurde diese Entwicklung vor allem durch steigende Streaming-Einnahmen. Nach Angaben des Bundesverband Musikindustrie (BVMI) erhöhte sich der Gesamtumsatz leicht auf über 1,15 Mrd. €, während klassische physische Tonträger weiter an Bedeutung verloren.9 Die auf den ersten Blick positive Entwicklung verdeutlicht zugleich den anhaltenden Strukturwandel der Branche und die wachsende Abhängigkeit von digitalen Verwertungsformen.
Musik und Demokratie – Diskurs im Deutschen Musikrat: Im Oktober 2025 widmete sich der Deutsche Musikrat im Rahmen einer Fachtagung seinem Jahresthema „Musik und Demokratie“. Diskutiert wurden die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Musikleben und gesellschaftlichem Engagement. Im Mittelpunkt standen Fragen kultureller Teilhabe, demokratischer Bildung sowie der soziale und gesellschaftliche Wert von Musik. Die Tagung unterstrich damit die Bedeutung von Musik nicht nur als künstlerische Ausdrucksform, sondern auch als zentralen Bestandteil einer lebendigen demokratischen Kultur.10
Fazit
Das Musikjahr 2025 in Deutschland war geprägt von strukturellen Herausforderungen und wichtigen kulturpolitischen Weichenstellungen. Für Musiker:innen war es ein Jahr, in dem grundlegende Fragen teils existenzielle Bedeutung hatten: Wie kann Musikunterricht bezahlbar bleiben? Wie lässt sich faire Vergütung sichern? Und wie können die Interessen von Künstler:innen in der Kulturpolitik wirksamer vertreten werden?
Gleichzeitig gab es auch ermutigende Signale. Der Wahlprozess beim Deutschen Musikrat brachte neue Führungspersönlichkeiten hervor, Kommissionssenkungen bei der GEMA eröffnen Perspektiven im digitalen Bereich, und die anhaltende Debatte um faire Honorare zeigt, dass Fragen sozialer Gerechtigkeit zunehmend in den Fokus rücken.
Das Jahr 2026 wird dabei richtungsweisend sein – insbesondere mit Blick auf die GEMA-Reform, weitere steuerliche Entscheidungen und die Frage, wie strukturelle Ungleichheiten für Musiker:innen langfristig abgebaut werden können.
Und was ist mit PianoMe?
PianoMe ist nicht nur bereit, sondern bereits aktiv daran beteiligt, diese Veränderungen mitzugestalten und eigene Ressourcen einzubringen, um gemeinsam nachhaltige Perspektiven für zukünftige Musiker:innen zu schaffen. Unsere Rehearsal-Spaces-Sharing-Community hat bereits dazu beigetragen, dass Proberaummiete neu gedacht wird.
Für viele Musiker:innen ist www.piano.me heute die erste Anlaufstelle, wenn es darum geht, Proberäume flexibel zu mieten – sei es für Unterrichtszwecke, Workshops, Auftritte oder sogar Filmdreharbeiten. Auch internationale Musiker:innen nutzen PianoMe intensiv, beispielsweise zur Vorbereitung auf Aufnahmeprüfungen, Wettbewerbe oder zum Einspielen vor Konzerten. Chöre und Ensembles finden über PianoMe ebenso dringend benötigte Räumlichkeiten.
Auch auf Vermieter:innenseite wird das Konzept sehr geschätzt: Neben einer zusätzlichen Einnahmequelle wird PianoMe häufig als unkompliziertes Buchungs-Widget genutzt. Gleichzeitig teilen Musiker:innen ihre eigenen Proberäume zunehmend stundenweise mit anderen – dabei entstehen nicht selten neue Begegnungen, spontane gemeinsame Proben oder kreative Kooperationen.
Darüber hinaus eröffnet PianoMe inzwischen auch Amateurmusiker:innen neue Chancen, wie zum Beispiel durch Wettbewerbe, die von PianoMe unterstützt werden, oder durch Masterclasses, die in Zusammenarbeit mit PianoMe organisiert sind. Auch bei der Bewerbung von Veranstaltungen unterstützt PianoMe seine Community-Mitglieder aktiv – im Bereich der Event-Promotion sogar vollständig kostenfrei.
Wir blicken optimistisch in die Zukunft, bleiben engagiert an eurer Seite und danken euch herzlich für euer Vertrauen und eure Unterstützung. Danke, dass ihr PianoMe nutzt und mit uns gemeinsam an einer lebendigen, fairen und vielfältigen Musiklandschaft arbeitet.
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2025-10-24-ust-befreiung-schul-und-bildungszweck.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (zugegriffen am 26.12.2025) ↩︎
- https://piano.me/blog/sind-die-musikschulen-seit-dem-herrenberg-urteil-noch-staerker-in-gefahr-oder-steht-uns-ein-umbruch-in-der-musikschullandschaft-deutschlands-bevor/ (zugegriffen am 26.12.2025) ↩︎
- https://piano.me/blog/gema-reform-2025-weichenstellung-fuer-die-zukunft-der-musikrechte-oder-bloss-ein-harter-schlag-fuer-die-ernste-musik/ (zugegriffen am 26.12.2025) ↩︎
- https://www.musikrat.de/media/magazin/gravierende-folgen-fuer-die-ernste-musik (zugegriffen am 26.12.2025) ↩︎
- https://backstageclassical.com/klassik-komponisten-wuetend-auf-gema/ (zugegriffen am 26.12.2025) ↩︎
- https://piano.me/blog/gema-reform-2025-weichenstellung-fuer-die-zukunft-der-musikrechte-oder-bloss-ein-harter-schlag-fuer-die-ernste-musik/ (zugegriffen am 26.12.2025) ↩︎
- https://www.musikrat.de/media/aktuelles/meldung/der-deutsche-musikrat-gibt-empfehlungen-fuer-honoraruntergrenzen-bei-bkm-foerderung?utm_source=chatgpt.com (zugegriffen am 26.12.2025) ↩︎
- https://piano.me/blog/musiklehrerinnenmangel-ein-dringender-appell-fuer-die-zukunft-der-musikalischen-bildung/ (zugegriffen am 26.12.2025) ↩︎
- https://www.musikindustrie.de/presse/presseinformationen/musikindustrie-in-deutschland-legt-im-ersten-halbjahr-2025-weiter-zu?utm_source=chatgpt.com (zugegriffen am 26.12.2025) ↩︎
- https://www.musikrat.de/musikpolitik/musik-und-demokratie?utm_source=chatgpt.com (zugegriffen am 26.12.2025) ↩︎

